…. auch das neue EnergieEffizienzGesetz [EEffG]
cwi wurde in das Register der Energieauditoren gem. §17 EEffG zur Durchführung von Energieaudits aufgenommen.
Zusätzlich können – für spezielle Anforderungen in Ihrem Betrieb – weitere Auditoren und Spezialisten aus unserem Experten-Netzwerk beigezogen werden um – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – langfristig und effizient Ihre Energie und Ihre Kosten optimiert werden.
Gönnen Sie sich – und Ihrem Unternehmen – die Möglichkeit mit diesem EnergieAudit zu
„geringerem Verbrauch = weniger Kosten = höhere Lebensdauer“
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Optimierungen und Verbesserungen um
Energie effizient zu nutzen und das EnergieEffizienzGesetz [EEffG*] zu erfüllen.
* EEffG verpflichtet alle großen Unternehmen (> 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. EUR Umsatz
oder > 43 Mio. EUR Bilanzsumme) entweder ein Managementsystem zu implementieren
oder alle 4 Jahre ein Energieaudit (EA) durchzuführen. Das erste Energie-Audit
oder die Implementierung eines Energiemanagementsystems ist bis 30.11.2015 durchzuführen.
Für Sie … ✔ wir analysieren ✔ wir optimieren ✔ Sie profitieren
✔ reduzierte Energie + weniger Emissionen + geringere Kosten
✔ weniger Betriebs- und Wartungskosten + längere Anlagenlebensdauer
✔ Steigerung Wohlbefinden + zufriedenere Mitarbeiter + höhere Produktivität
Ein guter Anlass um – gerade jetzt – darüber „gemeinsam“ nachzudenken! denn …
jeden Euro den Sie NICHT ausgeben, brauchen Sie auch NICHT zu „verdienen“
Ich freue mich auf Ihre Antwort oder Ihre Fragen zum EEffG und wünsche Ihnen einen erholsamen 1.Mai-Feiertag und einen guten energieeffizienten Start ins Frühjahr
Christian Wimmer